Die Wahl der
privaten Krankenversicherung
sollte gut überlegt sein, da sie die
wichtigste aller Versicherungen ist. Der
ausschließliche Vergleich des Preises zeigt
seine Folgen erst im weiteren Verlauf der
Versicherung. Wichtig ist zu vergleichen ob
Versicherer über einen langen Zeitraum in
der Vergangenheit mit moderaten
Preissteigerungen aufwarten konnten und bei
denen der Deckungsumfang weitreichend ist.
Bei diesen Gesellschaften sollte damit zu
rechnen sein, das die Prämien auch im Alter
bezahlbar bleiben. Um für Sie den optimalen
Anbieter zu finden arbeiten wir mit einem
Vergleichsprogramm, indem wir mehr als 40
Gesellschaften berücksichtigen. Ganz nach
Ihren wünschen und Ihrer persönlichen
Lebenssituation finden wir damit den
optimalen Anbieter.
"Versicherungsvergleich private
Krankenversicherung" bietet Ihnen 3500
private Krankenversicherungstarife im
Vergleich
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persönlichen
Versicherungsvergleich private
Krankenversicherung an |
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zur privaten Krankenversicherung |
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Versicherungsvergleich private
Krankenversicherung - Welche Vorteile bietet
die private Krankenversicherung?
Die
Private Krankenversicherung bietet Ihnen ein
hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie können
selber wählen welche Leistungen zu welchem
Preis Sie versichern möchten und ab welcher
Aufwandshöhe Sie ihre Erstattung wünschen.
Mit einem geringeren Leistungsumfang können
Sie direkt an der Prämie sparen, bei einem
allumfassenden Versicherungsschutz sind Sie
im Ernstfall bestens abgesichert.
Die Leistungen:
In der PKV erhalten Sie je nach gewähltem
Tarif wesentlich bessere Leistungen als in
der GKV. Sie sind selber Vertragspartner
Ihres Arztes oder Krankenhauses und können
direkt Einfluss auf die abgerechneten
Leistungen nehmen.
Zu den Leistungsvorteilen der PKV gehören
im Regelfall:
- unbeschränkte freie Arzt- und
Krankenhauswahl
- Erstattung der Behandlung durch den
Heilpraktiker (teilweise Naturheilverfahren
und Alternative Heilmethoden)
- keine Kosten für Medikamente und
Heilmittel (z.B. Massagen)
- Kostenerstattung für Sehhilfen (Brillen
und Kontaktlinsen)
- weltweiter Versicherungsschutz
- verbesserte Unterbringung im Krankenhaus
(Ein- oder Zweibettzimmer)
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen
(keine Begrenzung auf einfache Materialien,
Erstattung bis zu 90%, Erstattung auch von
Inlays)
- Keine Beschränkung auf gesetzliche
Leistungskataloge
Die Beitragsrückerstattung
Viele Gesellschaften bieten Ihnen eine
Beitragsrückerstattung an, wenn für ein oder
mehrere Kalenderjahre keine Leistungen
geltend gemacht werden. Dabei kann es sich
lohnen, kleinere Rechnungsbeträge selbst zu
erstatten, denn die Beitragsrückerstattung
kann schon mal mehrere Monatsbeiträge
betragen. Haben Sie zusätzlich einen
Selbstbehalt vereinbart, müssen Sie einen
bestimmten Teil Ihrer Kosten sowieso selber
tragen und zahlen auch noch von vornherein
eine geringere Prämie.
Versicherungsvergleich private
Krankenversicherung - Wer kann in die
private Krankenversicherung wechseln?
Wer kann
sich privat Kranken versichern ?
Arbeitnehmer
Ein Wechsel in die private
Krankenversicherung ist für Angestellte und
Arbeitnehmer in 2005 erst ab 46.800 Euro
Jahreseinkommen möglich. Das ist die
aktuelle Versicherungspflichtgrenze - nicht
zu verwechseln mit der
Beitragsbemessungsgrenze.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur
Krankenversicherung beträgt
in 2005 42.300
Euro jährlich.
bis zu diesem Einkommen
werden maximal Beiträge in der gesetzlichen
Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des
Beitrages ist abhängig von der Höhe des
Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen
Krankenversicherung.
Gesetzlich
krankenversicherte Arbeitnehmer können
erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in
welchem die Pflichtgrenze überschritten
wird, in die Privatkrankenversicherung
wechseln
Achtung:
Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht
maßgeblich für einen Wechsel in die private
Krankenversicherung!
Selbstständige
Selbstständig Tätige sind - mit Ausnahme von
Künstlern und Landwirten, für die besondere
Vorschriften gelten, - nicht
versicherungspflichtig in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Selbstständige
haben somit die Möglichkeit, eine private
Vollversicherung abzuschließen oder der GKV
als so genanntes "freiwilliges Mitglied"
beizutreten.
Selbstständige, die bereits in der GKV als
freiwillige Mitglieder versichert sind,
können jederzeit (unter Einhaltung der
Kündigungsfristen in der GKV) zur privaten
Krankenversicherung wechseln.
Freiberufler
Freiberufler sind u.a. folgende
Selbstständige lt. § 18
Einkommensteuergesetz:
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte,
Vermessungsingenieure, Ingenieure,
Architekten, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte,
Tierärzte und ähnliche Berufe.
Zu den Freiberuflern zählen auch
selbstständig tätige Ärzte und Zahnärzte.
Werden diese Berufe im
Angestelltenverhältnis ausgeübt, gelten
dieselben Vorschriften wie für andere
Arbeitnehmer.
Freiberufler sind wie andere Selbstständige
in der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht versicherungspflichtig.
Alle "selbstständigen Freiberufler" haben
also ebenfalls die Möglichkeit, eine private
Vollversicherung abzuschließen oder der GKV
als so genanntes "freiwilliges Mitglied"
beizutreten.
Freiberufler, die bereits in der GKV als
freiwillige Mitglieder versichert sind,
können jederzeit (unter Einhaltung der
Kündigungsfristen) zur privaten
Krankenversicherung wechseln.
Ärzte
Der
Beruf des Arztes kann sowohl selbstständig
(als niedergelassener Arzt) oder als
Angestellter ausgeübt werden.
Wird er als Angestellter ausgeübt (z.B.
Assistenzarzt im Krankenhaus), gelten die
gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer.
Wird die Tätigkeit selbstständig ausgeübt
(z.B. als niedergelassener Arzt), sind Ärzte
nicht versicherungspflichtig in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Alle
"selbständigen Ärzte" - gemäß § 18 EStG
Freiberufler - haben also ebenfalls die
Möglichkeit, eine private Vollversicherung
abzuschließen oder der GKV als freiwilliges
Mitglied beizutreten.
Für Tierärzte steht in der PKV kein
spezielles Tarifangebot zur Verfügung, es
gelten die gleichen Regeln wie für
Freiberufler.
Sonderfälle:
- Medizinstudent im "Praktischen Jahr"
Die dritte Phase des Medizinstudiums, das
so genannte "Praktische Jahr", wird mit dem
3. Staatsexamen abgeschlossen. Während
dieser Zeit besteht im Rahmen der
studentischen Krankenversicherung
Versicherungspflicht.
Die
Versicherungspflicht endet, wenn
... die Altersgrenze von 30 Jahren
oder
... die Höchstsemesterzahl (14
Fachsemester)
überschritten wird. Der Medizinstudent
kann dann eine private Vollversicherung nach
Tarif (G)AVP abschließen.
- Arzt im Praktikum
Nach dem Studium muss jeder Arzt 18 Monate
als so genannter "Arzt im Praktikum" (AiP)
tätig
sein. In dieser Zeit ist er eigentlich
versicherungspflichtig, kann sich aber gemäß
§ 8 SGB V
von der Versicherungspflicht befreien
lassen und eine private Vollversicherung
abschließen.
Die Befreiung endet mit Beendigung des AiP.
Beamte
Beamte,
Richter und Versorgungsempfänger (Beamte im
Ruhestand):
Diese Personen haben Anspruch auf einen
Zuschuss ihres Dienstherrn zu den Kosten in
Krankheits-, Pflege-, Geburts- und
Todesfällen.
Das gilt für sie selbst und für ihre
berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Beihilfeberechtigte werden grundsätzlich als
Privatpatienten behandelt. Einige
Leistungsbereiche der Beihilfe (z.B.
Sehhilfen, Medikamente) bewegen sich
allerdings auf GKV-Niveau. In vielen Ländern
sind außerdem bei einem stationären
Krankenhausaufenthalt nur die Kosten für die
allgemeine Pflegeklasse beihilfefähig.
Bund und Länder haben entsprechende
Beihilfevorschriften erlassen, in denen die
prozentuale Höhe der Beteiligung an den
Kosten (Beihilfebemessungssätze) und weitere
Einzelheiten festgelegt sind.
Beamte
in der Ausbildung:
Beamte in der Ausbildung absolvieren einen
zwischen 12 und 36 Monate dauernden
Vorbereitungsdienst (= Ausbildung). Es
handelt sich im wesentlichen um
Polizeidienst- und Inspektorenanwärter,
sowie um Studien- und Rechtsreferendare
(Rechtsreferendare werden nur noch in
Brandenburg, Sachsen und Thüringen
verbeamtet).
Alle Beamtenanwärter haben Anspruch auf
Beihilfe. Zur Absicherung der Restkosten
stehen für die Dauer des
Vorbereitungsdienstes Sondertarife zur
Verfügung. Diese bieten dem Kunden ermäßigte
Beiträge. Außerdem muss er keine Wartezeiten
ableisten. Die Sondertarife gelten auch für
den Ehepartner eines Beamtenanwärters. Für
Kinder sind jedoch die "normalen"
Beihilfetarife zu wählen; der
Wartezeitverzicht gilt auch hier.
Achtung:
Bei Beamtenanwärtern und ihren
berücksichtigungsfähigen Angehörigen, deren
Beihilfe sich nach den
Bundesbeihilfevorschriften richtet, sind
Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie
nicht beihilfefähig. Die Kosten für
Zahnersatz können jedoch durch Zusatztarife
im Rahmen der tariflichen Leistungen
versichert werden.
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
(Versicherungsfreie, über JAEG verdienende
Angestellte):
Diese Zielgruppe kann wählen zwischen
- einer privaten Vollversicherung (mit
Arbeitgeberzuschuss)
- einer Restkostenversicherung nach
Beihilfetarifen (ohne Arbeitgeberzuschuss)
In einigen Bundesländern und im Bund wurde
die Beihilfe für Arbeitnehmer inzwischen
stark gekürzt bzw. gestrichen (siehe
KV-Lexikon unter dem Stichwort
"Beihilfe/Angestellte im öffentlichen
Dienst").
Achtung:
Versicherungsfreie Angestellte im
öffentlichen Dienst sollten sich möglichst
nicht nach Beihilfetarifen versichern, da
mit Beginn des Ruhestandes die Beihilfe
entfällt. Dann müssen die "fehlenden
Prozente" zum aktuellen Eintrittsalter
hinzuversichert werden.
In jedem Fall sollte Krankentagegeld mit
versichert werden, auch bei den
Beihilfetarifen. Die Gehaltsfortzahlung kann
insbesondere bei längerfristig bestehenden
Arbeitsverhältnissen jedoch über 6 Wochen
hinaus gehen, so dass die entsprechende
Karenzzeit zu wählen ist.
Versicherungsvergleich private
Krankenversicherung - Welche
Kündigungsfristen sind beim Wechsel in die
private Krankenversicherung zu beachten?
Welche Kündigungsfrist müssen Sie beachten?
Wenn Sie freiwilliges
Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind,
können Sie im Regelfall jederzeit mit einer
Frist von zwei vollen Kalendermonaten
kündigen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum
der schriftlichen Kündigung bei Ihrer
Krankenkasse. Geht Ihre Kündigung z.B. am
13.05. bei der Krankenkasse ein wird diese
zum 01.08. wirksam.
Hat die Kasse in Ihrer Satzung eine kürzere
Kündigungsfrist festgelegt, so gilt diese.
Wenn Sie durch eine Gehaltserhöhung während
des Kalenderjahres die
Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, sind
Sie erst ab Beginn des darauffolgenden
Kalenderjahres freiwillig versichert und
können dann in eine private
Krankenversicherung wechseln.
Wichtig:
Warten Sie unbedingt die schriftliche
Annahmeerklärung der von Ihnen gewünschten
privaten Krankenversicherung ab, bevor Sie
Ihren gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz kündigen. Private
Krankenversicherer nehmen immer eine
ausführliche Antragsprüfung vor und es kann
sein, dass Ihr Antrag erst zu einem späteren
Zeitpunkt angenommen wird als Sie eigentlich
kalkuliert haben oder sogar nur mit
Risikozuschlag angenommen oder sogar
abgelehnt wird.
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